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Schulgesetz & Rahmenlehrplan

Antidiskriminierung und Inklusion sind als übergreifende Aufgaben in den Schulgesetzen festgeschrieben. Für das Land Berlin gilt aktuell folgende Formulierung.

Schulgesetz Berlin § 2, (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige, diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung ungeachtet insbesondere einer möglichen Behinderung, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, des Glauben, der religiösen oder politischen Anschauungen, der Sprache, der Nationalität, der sozialen und familiären Herkunft seiner selbst und seiner Erziehungsberechtigten oder aus vergleichbaren Gründen. § 4, (2) […] Die Schule ist inklusiv zu gestalten, so dass die gemeinsame Unterrichtung und Erziehung sowie das gemeinsame Lernen der Schülerinnen und Schüler verwirklicht, Benachteiligungen ausgeglichen und Chancengleichheit hergestellt werden. […] Schulen sind verpflichtet, Schülerinnen und Schüler vor Diskriminierungen wegen der in § 2 Absatz 1 genannten Gründe zu schützen.

In Rahmenlehrplänen werden wiederum die Ziele und Inhalte des Schulunterrichts festgelegt. Neben Wissenserwerb und fachspezifischen Kompetenzen nennt der ergänzende Rahmenlehrplan von Berlin und Brandenburg 13 übergreifende Themen, die sowohl in den einzelnen Fächern als auch im fachübergreifenden Unterricht berücksichtigt werden sollen. Ziel ist, Schüler*innen Kernkompetenzen zu vermitteln, die auf den Umgang mit zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen vorbereiten.

Folgende, im Rahmenlehrplan genannten übergreifende Themen, sind hinsichtlich der Integration einer Gender- & Diversity Perspektive relevant:

  • Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt
  • Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter
  • Interkulturelle Bildung und Erziehung
  • Sexualerziehung/Bildung für sexuelle Selbstbestimmung

Zusätzlich gibt es große Schnittmengen zu folgenden weiteren übergreifenden Themen:

  • Demokratiebildung
  • Gewaltprävention
  • Kulturelle Bildung
  • Nachhaltige Entwicklung/Lernen in globalen Zusammenhängen
  • Europabildung

Der Rahmenlehrplan präzisiert für jedes der übergreifenden Themen die damit verbundenen Kompetenzen und gibt Anregungen für die fachliche und fachübergreifende Unterrichtsgestaltung. Für das Thema „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt“ steht die Zielkompetenz „diversitätssensibel und inklusiv handeln“ im Mittelpunkt. Dies umfasst eine reflektierte Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen und bestehenden Vorstellungen von Normalität und Abweichung ebenso wie die Entwicklung einer menschenrechtsbasierten Haltung im Umgang mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden.

In der Datenbank Übergreifende Themen des Bildungsserver Berlin-Brandenburg finden Sie für jedes Querschnittsthema weiterführende Informationen wie Handreichungen, Fortbildungen und Beratungsstellen. Für einzelne übergreifende Themen stehen zudem Orientierungs- und Handlungsrahmen für die Implementierung im Unterricht zur Verfügung.