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Vielfalt als bildungspolitisches Ziel

Bildung ist in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur Ländersache. Für übergeordnete Richtlinien und Beschlüsse zuständig ist die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KmK), in der Bildungsminister*innen bzw. -senator*innen regelmäßig zusammenkommen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) berät seit 2021 die Länder zur Weiterentwicklung des Bildungswesens.

Dem Thema Vielfalt und Anti-Diskriminierung widmete sich die KmK bereits in ihrem Beschluss Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule von 1996. Dort wird „Vielfalt als Normalität und Potential“ von Schule benannt. Aufgabe sei zudem, Diskriminierung gegenüber Individuen oder Gruppen entgegenzuwirken und ausgrenzende „Strukturen, Routinen, Regeln und Verfahrensweisen“ zu überwinden.

Auch die Bundesebene hat sich in gezielten Programmen dem Abbau von Bildungsungleichheiten verschrieben. Die auf zehn Jahre angelegte Initiative Schule macht stark (2021-2031) setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, die gemeinsam mit 200 beteiligten Schulen an passgenauen Lösungen und Entwicklungsperspektiven arbeitet. Das 2024 beginnende Startchancen-Programm widmet sich dagegen explizit der Unterstützung von Grundschulen in sozialen Brennpunkten, beispielsweise durch den Ausbau der Infrastruktur, der Umsetzung bedarfsgerechter Maßnahmen oder dem Aufbau multiprofessioneller Teams.

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